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"Mit
einem
gezielten
Schuss aus einer
Schrotflinte
hat ein Amtsrichter im niedersächsischen Dumstorf den Schneeballwurf
eines 16-Jährigen auf sein Haus geahndet. Der Jugendliche sei durch
den Schuss am Oberarm verletzt worden, teilte die Polizei am Montag
mit. Die Wunde konnte ambulant im Krankenhaus versorgt werden.
Bei einer Schneeballschlacht mit seinem Freund
hatte der 16-Jährige am späten Samstagabend das Haus des Richters
getroffen. Der 55 Jahre alte Richter und Freizeitjäger wurde noch in
der Nacht zum Sonntag festgenommen. Ein Haftrichter lehnte jedoch den
Haftantrag
der Staatsanwaltschaft ab, teilte Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger am
Montag in Lüneburg mit.
Zur Begründung hieß es, dem Schützen sei keine Tötungsabsicht
nachzuweisen."
(dpa, Dienstag, 27. Januar 2004) |
Der Mann hat mit einer
Schrotflinte gezielt auf den Jungen geschossen, keine Tötungsabsicht?
Was hätte er dafür machen müssen? Mit einem Raketenwerfer schießen? |
Unfallverursacher im Erklärungszwang greifen
mitunter zu wundersamen Formulierungen, um das Geschehen zu schildern.
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen im Regierungsbezirk Kassel haben die
schönsten Stilblüten veröffentlicht.
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"In einer Linkskurve geriet ich ins
Schleudern, wobei mein Wagen einen Obststand streifte und ich -
behindert durch die wild durcheinander purzelnden Bananen, Orangen und
Kürbisse - nach dem Umfahren eines Briefkasten auf die andere
Straßenseite geriet, dort gegen einen Baum prallte und schließlich -
zusammen mit zwei parkenden Pkw - den Hang hinunter rutschte. Danach
verlor ich bedauerlicherweise die Herrschaft über mein Auto."
www.rp-kassel.de/themen/verkehr/verkehrsregeln/regeln.htm
dort: Humor in der Bußgeldstelle
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